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[quote][i]Original von gewerbe-beelitz[/i]
Moin in die Runde,

Adressat des Owi-Verfahrens ist immer der Rechtsträger.
Ergo ist dies bei der GmbH gegen die GmbH als solche und bei der GbR gegen jeden einzelnen Gesellschafter zu richten

LG aus der Spargelstadt[/quote]

Das ist so nicht ganz richtig und kann auch nicht so schnell beantwortet werden. Bei der GbR stimmt es.

Jedoch kann man beim OWI gegen eine juristische Person sowohl gegen die GmbH ein Verfahren eröffnen, als auch gegen den gesetzlichen Vertreter. Einzeln oder gegen Beide. Führ ich ein einheitliches Verfahren, mach ich ein selbstständiges Verfahren oder, oder, oder. Die § 9, § 14 und § 30 OwiG sagen dazu mehr.
Hier ist immer der Einzelfall zu prüfen und kann nicht pauschalisiert werden.

Im "Handbuch des Bußgeldverfahrens" von Wieser ist dies ganz gut beschrieben. Daher rate ich, dort nachzuschauen. Hier zu schreiben, würde zu lange dauern und sprengt den Rahmen.


Schöne Grüße aus dem Vogelsberg.



Gepostet am 27.01.2017 um 10:55 von:
Benutzer: C.Stapler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=104557#post104557


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