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» Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Pe «

Hallo zurück, Herr Kollege!

Also mit Vordrucken an sich kann derzeit sicher niemand dienen.

Das Gesetz an sich tritt doch erst zum 01.07.2017 in Kraft, lediglich § 36 (Verordnungsermächtigung) ist am Tage nach der Verkündung in Kraft getreten. Schau mal in Absatz 2 dieses Paragraphen, dann beantwortet sich Deine Frage nach Vordrucken, etc., da ja das BMFSFJ dazu erst entsprechende Rechtsverordnungen erlassen muss.

Hinzu kommt ja, dass bei uns in Brandenburch noch gar nicht die Frage der Zuständigkeit geregelt ist...(obwohl ich befürchte, dass es mal wieder bei der örtl. OB landen wird)    !

Schönen Restarbeitstag noch, ´nen prima Feierabend und freundliche Grüße aus´m Oderbruch, der



Gepostet am 10.11.2016 um 15:38 von:
Benutzer: Franzose
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