Forum-Gewerberecht

» Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Pe «

Hallo in die Runde,
ich hoffe mir kann jemand weiter helfen, im § 5 Abs.1 des oben genannten Gesetzes soll die zuständige Behörde der anmeldepflichtigen Person innerhalb von 5 Werktagen eine Anmeldebescheinigung ausstellen. Weiß jemand wie so eine Bescheinigung auszusehen hat? Gibt es einen Vordruck?
Im § 6 Abs. 1 steht das das Lichtbild untrennbar mit der Anmeldebescheinigung verbunden sein muss. Wie oder in welcher Form soll dass Lichtbild auf/an der Anmeldebescheinigung befestigt werden.
Hat Irgendwer schon Erkenntnisse diesbezüglich oder eventuell einen Vordruck einer Anmeldebescheinigung.

Mit den Besten Grüßen und Dank im voraus

 Weißnicht  



Gepostet am 10.11.2016 um 12:49 von:
Benutzer: Bulldog
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=103574#post103574


Beitrags-Print by Breuer76