Forum-Gewerberecht
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Hallo aus Helmstedt,
ich weiß, es ist noch sehr früh im Gesetzgebungsverfahren, aber
wer wird denn in Nds. zuständig sein für die Genehmigung/ Überwachung der Prostitutionsstätten- und fahrzeuge?
Die Tätigkeit der Prostituierten ist außerhalb der GewO, aber die anderen Dinge ??
Mit Grüßen aus Helmstedt
Gepostet am 27.10.2016 um 15:48 von:
Benutzer: Delius
Der Original-Beitrag :
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