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Hallo aus Helmstedt,

ich weiß, es ist noch sehr früh im Gesetzgebungsverfahren, aber

wer wird denn in Nds. zuständig sein für die Genehmigung/ Überwachung der Prostitutionsstätten- und fahrzeuge?

Die Tätigkeit der Prostituierten ist außerhalb der GewO, aber die anderen Dinge ??

Mit Grüßen aus Helmstedt



Gepostet am 27.10.2016 um 15:48 von:
Benutzer: Delius
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