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Hallo Sigi,

mit einer Armbrust wird zwar nach Sprachgebrauch geschossen, jedoch nicht im waffenrechtlichen Sinn. Denn es fehlt an dem Befördern eines Projektils durch einen Lauf hindurch. Daher darf auch mit Armbrüsten geschossen werden.

Des Weiteren dürfen auch unter 18-Jährige mit einer Armbrust schießen, sofern die tatsächliche Sachherrschaft bei einem Ü-18-Jährigen verbleibt (anleitendes Schießen bspw.).

Ich denke daher auch, dass ein Schießstand kein solcher ist, wenn dort "nur" mit Armbrüsten "geschossen" wird. Auch sehe ich daher das Vertriebsverbot nach § 35 WaffG als nicht treffend an, da die Armbrust nach vorgenannten Äußerungen keine Schusswaffe im Sinne des Gesetzes ist.



Gepostet am 19.10.2016 um 13:17 von:
Benutzer: KremserT
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