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» Fahrschule - Übernahme durch Tochter nach Todesfall «

 Moin   aus Rheinhessen,
als anerkannter Nicht-Profi im Fahrschulrecht und Fahrlehrerwesen hätte ich da mal eine Frage.
Der Betreiber einer Fahrschule ist verstorben. Nach 15 Fahrlehrergesetz will die Tochter die Fahrschule (Klasse CE) weiter betreiben. Es gibt keine Angestellten die eine Fahrlehrerlizenz für diese Klasse haben und die Tochter fängt gerade mit der Ausbildung an.
M. E. kann die Fahrschule zwar weiter auf Namen und Rechnung der Tochter betrieben werden (entsprechende Gewerbeanzeigen liegen vor) allerdings müsste bis zum Abschluss der Ausbildung doch ein geeigneter Fahrlehrer beschäftigt oder eine Stellvertretererlaubnis beantragt werden.
Kann mir jemand weiterhelfen??



Gepostet am 14.10.2016 um 11:44 von:
Benutzer: Rheinhesse
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