Forum-Gewerberecht

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Hallo zusammen,

aktuell bemühe ich mich darum, dass unser Ordnungsamt das seit einem Jahr in Haan bestehende Clubhaus der Hells Angels Charter Goch, ein nicht rechtsfähiger Verein in einem als Gaststätte zugelassenen Objekt, in dem regelmäßig mindestens 1 x wöchentlich "Veranstaltungen" stattfinden, überhaupt mal kontrolliert.

Rechtlich für mich nicht nachvollziehbar, ohne eine Veranstaltung kontrolliert zu haben, behaupten die Juristen (Bürgermeisterin und Leiter Ordnungsamt), dass eine Gewerbeanzeige und Gaststättenkonzession nicht vorliegen müsste.

Auch Dank des Forums kenne ich nun ausführlich die Urteilslagen zu "Vereinsgaststätten"
und mir ist aus der Praxis heraus bekannt wie man tatsächlich ordnungsrechtlich arbeiten könnte.


Frage in die Kommunen der verschiedenen Bundesländer:

Werden die Clubhäuser der Rockergruppierungen bei Euch gewerberechtlich nicht geprüft?

Müssen die bei Euch keine Gewerbeanzeige, Gaststättenkonzession & Co. beantragen?


VG
Meike



Gepostet am 14.10.2016 um 05:35 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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