Forum-Gewerberecht
» Rückgabe einer nach § 34 c erteilten Erlaubnis «
und hallo,
die Erlaubnis beinhaltet die Tätigkeiten, die ausgeübt werden dürfen.
Der Gewerbetreibende ist aber nicht verpflichtet, auch den ganzen Erlaubnisumfang auszuüben.
Somit kann die GmbH die Gewerbemeldung entsprechend anpassen und weiter nur die Immobilienvermittlung betreiben.
Die Erlaubnis selbst muss nicht geändert werden.
Freundliche Grüße aus dem
Main-Taunus-Kreis
Gepostet am 13.10.2016 um 09:05 von:
Benutzer: Blackhunter
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=103177#post103177
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