Forum-Gewerberecht

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Guten Morgen Maik und Willkommen im Forum (:

Aus zeitlichen Gründen werde ich dir kurz und knapp antworten, ohne mich vorzustellen.

zu 1.) Diese Produkttypen lassen sich mit der gleichen Rechtsform online vertreiben. Gerade große Ketten wie Lebensmittelmärkte und Baumärkte erweitern ihr Sortiment und gleichen sich immer mehr --> werden "Familientauglich". Tankstellen sind auch sehr umfangreich im Angebot und dennoch haben sie nur eine Gewerbeanzeige. Deine Tätigkeiten lassen sich also vereinen.
Zwei unterschiedliche Rechtsformen kann von Vorteil sein, wenn man steuerliche Aspekte hinzuzieht oder natürlich wenn man sein persönliches Risiko (Haftung) beschränken möchte. Versicherungen, Erlaubnispflichten etc. kann auch eine gravierende Rolle spielen.

zu 2.) Eine mindestens notwendige Rechtsform ist dir da nicht vorgeschrieben.

3.) Die Fragen können beantwortet werden, aber dürfen nicht beantwortet werden. Das Rechtsdienstleistungsgesetz lässt dies nicht zu.

Daher mein Tipp. Hier im Forum findest du viel zum Stichwort "Existenzgründung / Existenzgründer". Da suchen. Ansonsten empfehle ich dir ein entsprechendes Existenzgründerseminar zu besuchen oder bei deiner für dich zuständigen IHK Informationsmaterial zu beschaffen. Das sollte dir helfen die richtige Rechtsform zu finden und andere Startschwierigkeiten aus dem Weg zu räumen.

Euch viel Erfolg
   

LG Steffen



Gepostet am 07.10.2016 um 06:48 von:
Benutzer: Steffen Balzer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=103140#post103140


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