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» Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter «

 Moin    Moin   aus Thüringen,

die BR-Ausschussempfehlungen zum [I]Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum[/I] > [URL=http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0496-1-16.pdf]BR-Drucksache 496/1/16 vom 4. Oktober 2016[/URL] stehen als TOP 23 auf der Tagesordnung des Bundesrates am 14. Oktober 2016.

Die Empfehlungen enthalten u. a.
[list]
[*]die Berufshaftpflichtversicherung als Erlaubnisvoraussetzung auch für Immobilienmakler (bislang nur für WEG-Verwalter vorgesehen),
[*]die Abkehr von den bisherigen „Alte-Hasen-Regelungen“ zu den Sachkundenachweisen der §§ 34f und 34i GewO, indem ein Nachweis einer ununterbrochenen mehrjährigen Tätigkeit nicht für ausreichend gesehen wird und sich daher alle Erlaubnispflichtigen der Sachkundeprüfung unterziehen sollen,
[*]die o. g. Korrektur zu den Regelungen des Inkrafttretens[/list]
Bleibt abzuwarten, welchen Empfehlungen der BR in seiner Stellungnahme folgen und was die Bundesregierung bei der Einbringung des Gesetzesentwurfes in den Bundestag daraus machen wird …



Gepostet am 06.10.2016 um 00:48 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
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