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» Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter «
Hallo aus Helmstedt,
ich weiß nicht so recht. Bei dieser Art von Zuständigkeitsverlagerungen habe ich immmer ein bißchen Bauchgrummeln.
Für mich prsönlich hätte eine Verlagerung, auch der anderen Vorschriften 34 f und i, auf die BAFIN mehr Sinn gemacht.
Mit Grüßen aus Helmstedt
Gepostet am 30.09.2016 um 08:15 von:
Benutzer: Delius
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