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» Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter «
Hallo aus Helmstedt,
ich habe gerade folgendes auf den Tisch bekommen:
Veröffentlichung der ÄndVO zur ZustVO-Wirtschaft vom 20.09.2016 im Nds. GVBl. vom 27.09.2016.
Darin wird veröffentlicht, dass ab 01.04.2017 die IHK u.a. für den Restbereich des § 34 c GewO als Erlaubnisbehörde und auch Überwachungsbehörde nach MaBV zuständig sein wird.
Mit Grüßen aus Helmstedt
Gepostet am 29.09.2016 um 09:50 von:
Benutzer: Delius
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=103053#post103053
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