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» Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter «

 Moin   aus Rheinhessen,
dazu eine Info aus dem Newsletter InfoRecht 09/2016 des DIHK
[QUOTE]Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter: Kabinett beschließt Berufszulassungsregelungen

Das Kabinett hat am 31.08.2016 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum beschlossen.

DIHK-Position:

Aufgefallen ist, dass in § 161 in allen Absätzen die Übergangsfrist ab Verkündung berechnet wird statt ab Inkrafttreten. Nach der Gesetzesbegründung soll die Übergangsfrist erst mit Inkrafttreten zu laufen beginnen, so dass es sich hier um ein Redaktionsversehen handeln muss. Das BMWi hat dem DIHK gegenüber bestätigt, dass die Übergangsfristen von 12 Monaten für bereits im Markt tätige Gewerbetreibende erst ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes (nach Artikel 2 tritt das Gesetz 9 Monate nach Verkündung im BGBl. in Kraft) und nicht ab dem Zeitpunkt der Verkündung gelten sollen.
[/QUOTE]



Gepostet am 20.09.2016 um 09:44 von:
Benutzer: Rheinhesse
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