Forum-Gewerberecht

» "Schau rein Tag" «

Hallo in die Runde,

ich habe eine Kundin, die ein kleines Hotel neu eröffnet hat. Sie möchte jetzt an einem Sonntag einen "Schau rein Tag" veranstalten, wo sie ihr Hotel und das Konzept vorstellt. Grundsätzlich ja kein Problem.

Sie möchte aber noch 4 bis 5 Anbieter aus der Region einladen, die an diesem Tag in Hotelzimmern oder dem Garten Produkte und Waren präsentieren bzw. verkaufen könnten (Fotoarbeiten, Bastelarbeiten, Dekoprodukte).

Mein Ergebnis:

- Festsetzungsfähig nach § 69 GewO ist die Veranstaltung nicht.
- Tag der offenen Tür und die Anbieter stellen ihre Produkte dort nur aus, die Bestellung der Waren erfolgt dann an einem Werktag.

Sehe ich das Richtig ?



Gepostet am 10.08.2016 um 10:06 von:
Benutzer: C.Stapler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=102404#post102404


Beitrags-Print by Breuer76