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Prostituiertenschutzgesetz verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat am 07.07.2016 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) beschlossen. Mit dem Gesetz werde es erstmals verbindliche und einheitliche Regelungen für die legale Prostitution in Deutschland geben, betonte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD). Kernpunkte sind die Erlaubnispflicht für Bordelle sowie eine Anmeldepflicht und verpflichtende Gesundheitsberatung für Prostituierte. Frauen sollen durch die Neuregelung in Zukunft besser vor Zwangsprostitution, Menschenhandel und vor ausbeuterischen und menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen geschützt werden. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll im Juli 2017 in Kraft treten.


Regulierung des Prostitutionsgewerbes

Die Neuregelung sieht die Einführung einer Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe vor. Der Erlaubnispflicht sollen nicht nur Bordelle, sondern alle bekannten Erscheinungsformen gewerblicher Prostitution, vom Escortservice über Wohnungsprostitution bis zur Straßenprostitution unterliegen. Betreiber müssen sich im Rahmen des Erlaubnisverfahrens künftig einer persönlichen Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Auch müssen sie künftig ein Betriebskonzept erstellen, in dem sie Vorkehrungen für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb darlegen, und die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen an die Ausstattung der Betriebsräume einhalten. Mit der Einführung verbindlicher Mindeststandards für Prostitutionsstätten sollen die Arbeitsbedingungen vor Ort verbessert werden. Betreibende würden stärker in die Verantwortung genommen und müssten bei Gesetzesverstößen mit empfindlichen Sanktionen rechnen, heißt es in der Mitteilung des Bundesfamilienministeriums. Sichergestellt werde dadurch, dass zum Beispiel ein vorbestrafter Menschenhändler kein Bordell mehr betreiben darf. Auch menschenunwürdige, ausbeuterische Betriebskonzepte, wie beispielsweise Flatrate-Bordelle, würden keine Erlaubnis erhalten, erläuterte Schwesig.

Besserer Schutz der in der Prostitution tätigen Personen

Mit der Einführung einer Pflicht zur regelmäßigen Anmeldung und gesundheitlichen Beratung soll langfristig sichergestellt werden, dass Prostituierte verlässliche Informationen zu ihren Rechten und zu gesundheitlichen und sozialen Unterstützungsangeboten erhalten. Die Verbesserung des Zugangs zu Informationen über Rechte und Unterstützungsangebote sei das zentrale Element für die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Prostituierten, so das Bundesministerium. Eine wichtige Rolle würden dabei auch die besonderen Schutzvorschriften für Prostituierte zwischen 18 und 21 Jahren spielen, für die verkürzte Anmelde- und Beratungsintervalle gelten, und die Regelungen zum Schutz schwangerer Prostituierter. So einigten sich die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen auf die Ausdehnung des Werbeverbots auf entgeltlichen Geschlechtsverkehr mit Schwangeren. Daneben sieht das Gesetz bereits ein Werbeverbot für ungeschützten Geschlechtsverkehr und für rechtsgutsgefährdende Formen der Prostitution vor.

Quelle: Aus der Datenbank beck-online

VG



Gepostet am 11.07.2016 um 10:40 von:
Benutzer: hanisch-beckum
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