Forum-Gewerberecht

» Prüfbericht bei abgemeldeten Gewerbebereich? «

 Moin   aus Rheinhessen,
so handhabe ich es hier auch. Wenn im Gewerberegister keine Prüfberichtspflichtige Tätigkeit angezeigt wird, dann ist auch kein Prüfbericht abzugeben - im übrigen dürfte der Gewerbetreibende dann ja auch nur eine Negativerklärung vorlegen.
Denn - würde er - ohne Eintrag im Gewerberegister - durch einen Prüfbericht nachweisen, dass er doch tätig war, wäre das auch eine Ordnungswidrigkeit.
Im übrigen hatte mir diese Vorgehensweise schon so manches "Alte-Hasen-Verfahren" im § 34 f abgekürzt.....



Gepostet am 04.07.2016 um 10:28 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=101983#post101983


Beitrags-Print by Breuer76