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Hallo,

dann nehmen wir den Führerschein für Zweiräder, dann passt es wieder.

Spaß beiseite, wenn der Erlaubnisinhaber für einen gewissen Zeitraum keine prüfpflichtigen Tätigkeiten ausüben möchte, dann würde er durch die Änderung die Möglichkeit für die Zukunft verlieren.

Nun will er in zwei oder drei Jahren doch wieder prüfpflichtige Tätigkeiten ausüben - also müsste er wieder eine Erweiterung seiner Erlaubnis beantragen.
Wieder Zuverlässigkeitsprüfung, Führungszeugnis etc. und wieder Gebühr.
Das kann es doch nicht sein.



Gepostet am 04.07.2016 um 09:45 von:
Benutzer: Blackhunter
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