Forum-Gewerberecht

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 Moin   und hallo,

wir sehen das in unserem so, dass die Gewerbeanzeige die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit wiedergibt, ungeachtet des Umfangs der einmal erteilten Erlaubnis.
Wenn der Erlaubnisinhaber nur einen Teilbereich der Möglichkeiten nutzt, wird die Erlaubnis nicht geändert.

Die Erlaubnis sagt aus, welche Tätigkeiten er ausüben darf, nicht muss.

Wenn Sie den Führerschein für LKW besitzen, aber keinen LKW fahren, wird die Fahrerlaubnis ja auch nicht geändert.

Freundliche Grüße aus dem Main-Taunus-Kreis



Gepostet am 04.07.2016 um 09:28 von:
Benutzer: Blackhunter
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=101974#post101974


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