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» Prüfbericht bei abgemeldeten Gewerbebereich? «

Hallo Forum,

ich streite gerade mit meinem Vorgesetzten über folgenden Fall: Eine Maklerin mit 34c
Erlaubnis (u. a. Nr.3 Baubetreuer etc.) hat versäumt den Prüfbericht bzw die Negativerklärung abzugeben und wurde deshalb mit einem OWI-Verfahren überzogen.
Um die Vorlage des Berichtes oder Bescheinigung zu umgehen, will sie den Teilbereich des §34c Nr. 3 gewerberechtlich abmelden. Sie wäre und bliebe aber weiter im Besitz der Erlaubnis. Ich in der Auffassung, dass sie die Erlaubnis ändern müsse um der Vorlagepflicht zu entgehen, eine Abmeldung des Teilbereichs ist für mich nicht weitgehend genug.

Wie seht Ihr das?

Gruß aus Solingen
Dieter



Gepostet am 04.07.2016 um 09:09 von:
Benutzer: dieter
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