Forum-Gewerberecht

» verbotene Waren auf Spezialmarkt «

Hallo miteinander!

Super Hinweis!
Herzlichen Dank! Bezüglich Handel und Führen hab ich das tatsächlich übersehen. Mein Fehler - Entschuldigung!
Dennoch bleibt der verbotene Verkauf im Reisegewerbe oder auf Märkten (§ 35 Abs. 3 WaffG), der unerlaubte Betrieb des Schießstands, die mangelhafte Aufbewahrung und der Umgang von unter 18-jährigen mit Waffen.

Beste Grüße



Gepostet am 27.06.2016 um 08:08 von:
Benutzer: StR1326
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=101845#post101845


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