Forum-Gewerberecht

» verbotene Waren auf Spezialmarkt «

Hierzulande veranstaltet man alljährlich einen großen Mittelaltermarkt mit Armbrustschießen auf mehreren Ständen und wir haben damit überhaupt kein Problem.

Das Schießen findet auf befriedetem Besitztum statt und demzufolge gibt es auch kein waffenrechtliches Problem.



Gepostet am 24.06.2016 um 08:16 von:
Benutzer: LKKS
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