Forum-Gewerberecht

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 Moin   aus Rheinhessen,
die Antwort hat unsere Referentin im Rahmen der IHK - Veranstaltung auf Anfrage eines betroffenen Gewerbetreibenden gegeben. Auf die schriftlichen Ausführungen bin ich selbst gespannt. Zu den Ausführungen (halbwegs) passend habe ich die o. g. Fundstelle im Landmann-Rohmer mal zitiert.
Immerhin soll diese Vorgehensweise mit den zuständigen Ministerien auf Bundesebene abgestimmt sein.
 Weißnicht    Weißnicht  
Für mich in dieser Antwort auch nicht erfasst, sind ja die "erfolglosen Versuche" einer Darlehensvermittlung. Der Vermittler war dann ja tatsächlich tätig, hat nur keinen monetären Erfolg zu verbuchen. Auch diese Vermittlungsversuche müssten m. E. gewertet werden können.



Gepostet am 07.06.2016 um 09:13 von:
Benutzer: Rheinhesse
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