Forum-Gewerberecht
» Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie «
Weiß jemand, ob die Versicherungsbestätigung nach § 113 II VVG (§ 11 ImmVermV) analag der benötigten Versicherungsbestätigung für den § 34f einem bestimmten Muster entsprechen muss, oder ob als Versicherungsnachweis auch z.b. der Vertragsabschluss (Police) akzeptiert werden kann?
Ich warte momentan sehnsüchtig auf weitere Infos von unserem Ministerium und Ergänzungslieferungen sind auch noch nicht in Sicht
.
Ich
vorab für eure Beantwortung
Gepostet am 03.06.2016 um 07:23 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
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