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 Moin  

Weiß jemand, ob die Versicherungsbestätigung nach § 113 II VVG (§ 11 ImmVermV) analag der benötigten Versicherungsbestätigung für den § 34f einem bestimmten Muster entsprechen muss, oder ob als Versicherungsnachweis auch z.b. der Vertragsabschluss (Police) akzeptiert werden kann?

Ich warte momentan sehnsüchtig auf weitere Infos von unserem Ministerium und Ergänzungslieferungen sind auch noch nicht in Sicht  Augen rollen  .

Ich  Danke   vorab für eure Beantwortung  anbeten  



Gepostet am 03.06.2016 um 07:23 von:
Benutzer: Roesje
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