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» Gebühr 34c 1000,00€ trotz 34i «

Moin,

ja, ich stehe auf der Behördenseite, sorry deswegen. Klageerfolg? Keine Ahnung. Ausprobieren.
Grundsätzlich jedoch benötigt die Verwaltungsgesellschaft die Erlaubnis und erhält für den Verwaltungsakt den notwendigen Gebührenbescheid. Die Behörde ist an Recht und Gesetz gebunden und darf nach jeweiligem Landesgebührenverzeichnis eine Gebühr fordern. Dagegen ist in aller Regel die Klage zulässig. Bei Rahmengebühren lässt die Behörde bei ihrer Entscheidung Ermessen und Verhältnismäßigkeit walten.
Kommt der Gebührenschuldner zum Ergebnis, dass das viel zu hoch ist, bleibt der Klageweg.
Das Gericht hat dann zu prüfen, ob der Gebührenbescheid rechtmäßig zustande gekommen ist. Erst dann könnte geprüft werden, ob die Höhe angemessen ist. Und es könnten Aussagen zum wirtschaftlichen Wert getroffen werden.
Ein langer Weg. Hilft Ihnen jetzt nicht wirklich, denn die Erlaubnis benötigen Sie, um Vermittelnd tätig zu sein.

Gruß



Gepostet am 17.05.2016 um 07:59 von:
Benutzer: sme40
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