Forum-Gewerberecht

» Eckpunkte für strengere Anforderungen und Kontrollen im Bewachungsgewerbe beschlossen «

In Hessen hat man nun die Kreisausschüsse dazu auserkoren, die Erlaubnisse nach § 34 a GewO zu erstellen. Für mich, da ich bisher nur rudimentär als Fach- und Dienstaufsicht mit dem Thema betraut war, eine neue Herausforderung.
Unabhängig davon soll wohl bei Antragstellung über jeden Unternehmer eine Anfrage beim LKA erfolgen. Das ist ja bei den kleinen Waffenscheinen bzw. den Waffenbesitzern wohl auch der Fall. Antworten erfolgen nach Auskunft unserer Waffenbehörde erst nach rund vier Monaten. Da werden sich die Antragsteller riesig freuen, wenn eine Erlaubnis erst nach vier Monaten erteilt werden kann. Oder habe ich da bei den Änderungsvorschlägen etwas falsch gelesen?

Gruß aus der Mitte Hessens, dem Herzen der Natur



Gepostet am 06.04.2016 um 11:08 von:
Benutzer: sme40
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