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 Moin    Moin   ins Forum!

Im Auftrag eines Kollegen soll ich hier folgendes fragen:

Wie handhaben andere Gemeinden Kirmesveranstaltungen?
Setzt ihr sie nach § 60b GewO (Volksfest) fest?
Fallen Kirmesveranstaltungen darunter und müssen festgesetzt werden oder unter bestimmten Voraussetzungen doch nicht?
Läuft alles über die Gemeinde, oder werden zwischen Gemeinden und Veranstalter Verträge gemacht, damit diese sich dann um alles Weitere kümmern?

Hintergrund:
Hier bei uns wurden in der Vergangenheit noch nie die jährlichen Kirmesveranstaltungen festgesetzt.
In unserem Städtchen bekamen die Schausteller wohl von einer Kollegin immer nur die Mitteilung, dass sie nächstes Jahr wieder auftauchen dürfen, sprich, es wurde nichts großartig schriftlich festgesetzt oder bestimmt. In einer anderen Ortsgemeinde wurde ein Generalvertrag mit einem Veranstalter gemacht, der dann alles Weitere übernahm. Nun ist wohl herausgekommen, dass dieser Veranstalter mehr Gebühren von den anderen Schaustellern bekommt, als die Gemeinde, ergo der sich mit dem Generalvertrag schön Geld scheffelt. Durch eine Beschwerde ist das nun rausgekommen und macht Probleme.

Daher möchte mein Kollege wissen, wie es in anderen Gemeinden und Städten mit diesen Veranstaltungen so läuft.

Er (und ich) bedanken uns vorab für informative Beiträge dazu!  Danke  



Gepostet am 11.03.2016 um 08:09 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=100364#post100364


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