Forum-Gewerberecht
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aus Rheinhessen,
@puz_zle - danke für die Aufstellung - insbesondere die Unterscheidung zwischen Immobiliar-Darlehensverträgen für juristische und natürliche Personen und die sich hieraus ergebende "doppelte Erlaubnispflicht" war bei mir noch nicht angekommen.
Gepostet am 29.02.2016 um 07:43 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
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