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 Moin  
Hallo zusammen!

Ich habe hier schon viel gelesen, aber noch keine Antwort auf meine Frage gefunden, vielleicht kann mir das ja mal jemand konkret erklären:

Wenn ich das richtig verstanden habe, muss eine selbständige Zweigniederlassung einen eigenen Eintrag im Handelsregister haben.
Zwar ist die Eintragung in das Handelsregister nicht konstitutiv, sondern hat lediglich deklaratorische Bedeutung.

Aber dann dürfte doch in unserer Gewerbedatenbank bei selbständigen Zweigniederlassungen nicht die Registernummer stehen, die die Hauptniederlassung hat, oder?
Gleiche Registernummer bedeutet doch unselbständige Zweigstelle!  Wand  

Eigentlich bin ich ja nur für das Fachverfahren und die Datenbank zuständig und nicht für deren Inhalt. Aber durch die XGewerbeanzeigen wird das richtige Befüllen der Daten ja nun auch hier wichtig!

Viele Grüße aus Hildesheim



Gepostet am 24.02.2016 um 10:40 von:
Benutzer: egge
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=100213#post100213


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