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Geschrieben von JaKo am 07.02.2012 um 16:10:
Alkohol auf Wochenmarkt
Hallo,
der Wochenmarkt in unserer Stadt wurde bislang durch die Kommune betrieben. Nunmehr wurde er privatisiert und nicht mehr festgesetzt. Zum Warensortiment soll jetzt der gelegentliche Alkoholausschank (Glühwein, Bier) bei besonderen Anlässen (jahreszeitlich bedingt; Weihnachtszeit) hinzukommen. Gilt das Alkoholverbot auf Wochenmärkten ebenso für den nicht festgesetzten Wochenmarkt.
Herzlichen Dank für die Unterstützung
Geschrieben von J. Simon am 08.02.2012 um 09:01:
Hallo JaKo,
wo steht denn, daß ich auf einem Wochenmarkt keinen Alkohol ausschänken darf? Ich lese den § 67 GewO so, daß bestimmte alkoholische Getränke nicht zum Warensortiment eines Wochenmarktes gehören sollen
Wenn aber aus "besonderem Anlass" oder auf Dauer ein Gaststättenbetrieb eingerichtet werden soll, sehe ich kein Problem, wenn dieser mit einer Gaststättenerlaubnis bzw. bei euch mit er GAGEV oder § 14- Anmeldung betrieben wird. Das kann m.E. auch anlässlich eines festgesetzten Wochenmarktes stattfinden. So wird bei uns auf dem Wochenmarkt von einem teilnehmenden Imbisswagen immer auch alkoholische Getränke abgegeben. Dieser hat eine Erlaubnis nach § 2 GastG, weil er immer an der gleichen Ecke beim Markt seit Jahren steht.
Oder irre ich??
VG J. Simon
Geschrieben von Kewi am 08.02.2012 um 11:39:
RE: Alkohol auf Wochenmarkt
Mal ne ganz andere Frage dazu: Warum erfolgt keine Festsetzung mehr?
Geschrieben von JaKo am 08.02.2012 um 14:15:
RE: Alkohol auf Wochenmarkt
Der jetzige Betreiber selbst die Kontrolle der Händler durch die Reisegewerbekarte haben, Dienstleistungen anbieten und sich nicht an die Durchführungspflicht binden.
Geschrieben von Runge am 08.02.2012 um 14:42:
Hallo J. Simon,
ich sehe das auch so, dass die Bier- und Bratwurstbuden zwar nicht von dem Festsetzungsgegenstand des Wochenmarktes erfasse werden und für sie deshalb die Marktprivilegien dafür nicht gelten, sie ansonsten aber auch nicht verboten sind.
Regina Runge
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