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Geschrieben von BlankT am 01.06.2010 um 07:19:

 

... eine Frage hier nebenbei:
Wo bekommt man die Protokolle vom BLA? Z.B. das aktuelle von 04/10?



Geschrieben von Anni am 01.06.2010 um 07:27:

 

Wir haben sogar eine Dame, welche das nur zum Spßa macht und kein Geld dafür nimmt.
Na das soll mal jemand glauben oO



Geschrieben von Roland Kissau am 01.06.2010 um 08:35:

 

@blankT:
Wir bekommen die Protokolle immer von unserem freundlichen Kreisordnungsamt. Die werden wohl auf dem Dienstweg vom Ministerium rausgeschickt und kommen irgendwann bei uns an.
Das Protokoll von 04/10 gibt's auch hier:



Geschrieben von Thomas Mischner am 01.06.2010 um 18:55:

 

Zitat:
Original von Roland Kissau
Wir bekommen die Protokolle immer von unserem freundlichen Kreisordnungsamt.

Das ist ja erfreulich. Ich bin selbst bei einem freundlichen Kreisordnungsamt tätig und habe so etwas auf dem Dienstweg noch nie erhalten (und darüber hinaus nicht viel). schimpf Andere (Bundes-)Länder, andere Sitten?



Geschrieben von Robert am 02.06.2010 um 08:37:

 

Moin ins Forenland!

Ich bekomme die Protokolle von der Bezirksregierung Arnsberg und vom Ordnungsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises!



Geschrieben von BlankT am 02.06.2010 um 08:40:

 

unser freundliches Kreisordnungsamt bekommt die Protokolle auch nicht - da isses ja schön, wenn man es hier bekommen kann, danke dafür!



Geschrieben von Sigi2910 am 10.06.2010 um 07:23:

 

Prostitution gibt es auch bei uns nicht. Bei uins heißt das: Gewerbliche Zimmervermietung.



Geschrieben von BlankT am 10.06.2010 um 08:59:

 

... bei uns ebenfalls nicht - es gibt allerdings Tätigkeiten wie z.B. Begleitservice - was auch immer das dann sein mag...



Geschrieben von Emsland am 13.12.2010 um 09:31:

 

Moin Moin

ich hatte gerade eine leichtbeklediete Dame bei mir im Büro, die bei uns eine Gewerbe als "gewerbliche Zimmervermietung" anmelden wollte.
Es sollen keine Getränke ausgeschenkt werden.

Kann ich diese Gewerbeanmeldung so entgegen nehmen oder muss ich etwas beachten?

Ich habe sie erstmal zu unserem Bauamt hingeschickt, um zu überprüfen, ob dieses gewerbliche Ausübung in dem Gebäude überhaupt dort parktiziert werden kann.



Geschrieben von m.schiller am 13.12.2010 um 11:05:

 

Moin

leicht bekleidet bei dem Wetter ... brrrr... großes Grinsen
Das Bauamt ist natürlich Anlaufstelle Nr. 1
Dann kann die Gewerbeanzeige entegegen genommen werden.



Geschrieben von Motcha am 07.08.2013 um 08:57:

 

Huhu,

ich muss den Thread ausgraben weil ich nun vor einem ähnlichen Problem stehe.
Eine Dame hat gestern eine Gewerbeanmeldung abgegeben mit der Tätigkeit "Erotische Massagen und mehr". Auf Nachfrage bestätigte sie dass sie Massage mit Happy End meint. Sie würde die Massagen aber niemals zu Hause (wo auch der Betriebssitz sein soll) ausführen sondern immer beim Kunden.
Mir geht es jetzt um zwei Dinge:
1. Ist es immer noch so, dass Prostitution kein Gewerbe i.S.d. GewO ist und deswegen nicht angemeldet wird? Meine letzte Info die ich habe ist von 2009.
2. Wir haben eine Sperrbezirksverordnung. Die Wohnung der Dame liegt im Sperrbezirk. Könnte man auch auf diesem Weg die Gewerbeanmeldung zurückweisen?

Grüße von den Fildern



Geschrieben von SteBa am 07.08.2013 um 13:23:

 

Hallo,

ich denke es wird schwierig, die Gewerbeanmeldung abzulehnen, da die Dame die Prostitution nicht am Wohn-/Betriebssitz ausübt, sondern beim "Kunden" in dessen Wohnung, Hotelzimmer etc.

Von ihrer Wohnung aus wird wohl lediglich eine (telefonische?) Terminabsprache stattfinden.

Gruß

SteBa



Geschrieben von Meike am 08.10.2014 um 08:44:

 

Hallo zusammen,

aufgrund der sehr ausführlichen Diskussion während der Bundesfachtagung in Wetzlar
und der vielleicht teilweise sehr verwirrenden Darlegungen habe ich das alte Thema noch mal nach vorne geholt.


Das ist noch nie mein Spezialgebiet gewesen, aber ich werde mich aufgrund der öffentlichen Behauptungen, die zumindest gegenüber "meiner" Stadt und Behörde vorgetragen wurden, dem Thema gerne annehmen.


Bereits während der Tagung versuchte ich die etwas verwirrenden Darlegungen zum sogenannten "Düsseldorfer Verfahren" zu erläutern.



Wie auch hier erläutert, handelt es sich um eine freiwillige Möglichkeit zur Vereinfachung der Besteuerung.
http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/prostitutionsgesetz/03030402.html

......In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wird darüber hinaus regional auf freiwilliger Basis zum Teil seit etlichen Jahren ein vereinfachtes Vorauszahlungsverfahren am Betriebsort praktiziert.

Betreiber und Betreiberinnen behalten von den bei ihnen tätigen Prostituierten einen festgelegten Betrag ein und führen diesen an das Finanzamt ab (zum genauen Verfahren siehe gesonderten Anhang).

Dieses Verfahren wird häufig fälschlicherweise als Pauschalsteuer bezeichnet, da die Prostituierten pro Arbeitstag unabhängig von ihren tatsächlichen Einkünften eine festgelegte pauschale Summe abführen. Es entbindet jedoch nicht von der Abgabe einer Steuererklärung, die bereits gezahlte Summe fließt als Steuervorauszahlung in die individuelle Berechnung der Steuerschuld mit ein.
......................................



Ich werde gerne zum Thema nach berichten,

denn wenn Menschen so massiv erläutern, dass es im Prositutionsgewerbe keinerlei Problematiken mit OK geben würde, ein Verein sich gegen jede Form der anlasslosen Kontrollen ausspricht und dann in einem Atemzug die Rockergruppierung öffentlich namentlich benennt, die von den Prostituierten Geld einfordern, zeigt, dass es sich lohnt diesem Thema mehr Aufmerksamkeit zu schenken.



Was mich wirklich erbost hatte, war, dass die Lobbyvertreterin ständig von "mutmaßlichen Opfern" sprach und was angeblich das BKA alles gesagt hätte.



Die Statistik des BKA spricht NIEMALS von "mutmaßlichen" Opfern.

Das kann jeder leicht nachlesen, dem es um Objektivität und nicht um Stimmungsmache geht.

Hier der link zur PKS von 2012, weil uns dazu so nette Heftchen ausgeteilt wurden.

http://www.bka.de/nn_248962/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2012/pks2012__node.html?__nnn=true


Dort kann jeder im pdf-Suchfeld das Wort mutmaßlich eingeben und wird feststellen, dass es das Wort auf insgesamt 371 Seiten nicht gibt.


Vollkommen wirr wurde es im verteilten Lobbyheft als Frau versuchte mit der Kriminalstatistik zu erläutern, dass Kriminalität in diesem Bereich angeblich drastisch gesunken sei.

Hier die Antwort der Bundesregierung zum Thema vom 27.02.2013, welche u.a. darlegt, was ein Kontrolldelikt ist und welche Auswirkungen auf die Kriminalstatistik weniger Kontrollen haben und wie die Kriminalstatistik in diesem Bereich tatsächlich ist und welche tatsächliche Aussagekraft diese hat.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/125/1712504.pdf



VG
Meike



Nachtrag: Da ich hier gerne den Link zu dem in Wetzlar verteilten Heftchen eingestellt hätte, damit sich jeder dazu informieren kann, muss ich leider mitteilen, dass es das offenbar nicht im Internet nachlesbar gibt.

In dem Heftchen fehlten, wie auch auf der Homepage des verteilenden Vereins die üblichen rechtlichen Hinweise, beginnend bei den ganz einfachen Dingen wie Vereinsregisternummer und daher ist auch unbekannt wer dazu tatsächlich verantwortlich zeichnet.

Sehr interessant fand ich dieses Schreiben, welches ich nun bei der Suche im Internet gefunden habe, denn dieses "Dona Carmen e.V." stand auch vorne auf dem Heft.

http://www.bsd-ev.info/mediapool/145/1456069/data/DonaCarmen1NEU.pdf



Geschrieben von Civil Servant am 08.10.2014 um 09:14:

 

Moin
Ich kann Meike nur beipflichten.

Straftaten im Bereich Menschenhandel im Zusammenhang mit Prostitution werden so gut wie nie angezeigt. Sie müssen vielmehr von der Polizei selbst recherchiert und ermittelt werden.

Das heißt auf gut Deutsch:
Je weniger Kontrollen, desto weniger Straftaten gelangen in irgendeine Statistik. Sinkende Verurteilungszahlen usw. lassen also überhaupt nicht auf ein zurückgehendes Problem schließen.

Außerdem: Die Opfer befinden sich - gelinde gesagt - in einem Abhängigkeitverhältnis und haben z. T. Angst, auszusagen auch das ein Riesenproblem der Strafverfolger.

Im übrigen gibt es ja auch Verbände auf der andere Seite. Vereine, die sich um die getäuschten, verprügelten und missbrauchten Frauen kümmern und die vertreten eine völlig andere Sicht.

Was mir aufgefallen ist: Die Vorstellungen bestimmter Vereine könnten so deckungsgleich mit denen der übelsten Zuhälter sein und ich weiß nicht, ob man sich dem anschließen muss. Wenn ich die Papiere von Dona Carmen richtig verstanden habe fordert man dort die Abschaffung aller Strafrechts-Paragraphen rund um die Zuhälterei und Prostitution, obwohl die meines Wissens vor Jahren sowieso schon Mal gelockert wurden.

Da Frage ich mich schon: Was soll das? Und: Die EU verlangt in der Richtlinie sogar z.T. die Verschärfung des Strafrechts, um gegen Menschenhandel besser vorgehen zu können. Damit wären die entsprechenden gegenteiligen Forderungen nicht vereinbar.

Es gibt einige Punkte, in denen ich aber Verständnis habe. Man muss dem Diskretionsbedürfnis der Frauen, die freiwillig und selbstbestimmt der Prostitution nachgehen, bei der Anmeldepflicht Rechnung tragen. Auch dass der Ausweis Freiern gezeigt werden muss, halte ich da für problematisch.



Geschrieben von Meike am 08.10.2014 um 09:21:

 

Hier hatte der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V.

an das "Team Dona Carmen e.V." geschrieben.

http://www.bsd-ev.info/mediapool/145/1456069/data/DonaCarmen1NEU.pdf

und sich distanziert.



Geschrieben von Meike am 12.10.2014 um 09:10:

 

Hallo zusammen,

in Wetzlar konntet Ihr es mitbekommen, wie sehr ich mich über diese Dame von Dona Carmen e.V. aufgeregt hatte,

weil sie AUSSCHLIEßLICH von "mutmaßlichen Opfern" sprach,

Strafrechtsnormen konsequent abschaffen wollte und den Eindruck vermittelte als wäre Kriminalität in diesem Bereich quasi Erfindungen, damit die Polizei Machtspiele veranstalten könnte,

hier ein recht aktueller Bericht zum Thema.


http://www.fr-online.de/darmstadt/prozess-prostitution-unter-zwang-auf-dem-strich,1472858,28496706.html

23.09.2014

Eine Frau (34) und ein Mann (37) aus Bulgarien müssen sich seit Montag wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung vor dem Landgericht Darmstadt verantworten.

Laut Anklage haben die beiden in Offenbach lebenden Beschuldigten gemeinsam mit zwei weiteren Bulgaren im Zeitraum von 2010 bis 2013 den Straßenstrich Kirschenallee / Bismarckstraße kontrolliert. In dieser Zeit sollen sie mehrere junge Frauen aus Bulgarien – teils noch unter 21 Jahre alt – mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt und dann unter Gewaltandrohung und Ausnutzung ihrer Hilflosigkeit auf den Strich geschickt haben.

Von den Frauen hätten die Angeklagten 50 Euro „Standgeld“ kassiert, sagte Staatsanwalt Robert Hartmann – und zwar pro Tag, unabhängig davon, ob die Frauen tatsächlich jeden Tag vor Ort waren.

Den selbst eingeschleusten Frauen nahmen die Beschuldigten laut Anklage das von den Freiern gezahlte Geld umgehend ab. Die Prostituierten wurden gezwungen, ihren Körper von 20 Uhr abends bis 5 Uhr morgens anzubieten – zu jeder Jahreszeit, bei jedem Wetter. Dabei wurden sie streng überwacht. Essen durften die Frauen in dieser Zeit nicht, sagte Hartmann.

Mehrjährige Haftstrafen drohen

Einer ausstiegswilligen 18-Jährigen drohte einer der Beschuldigten laut Anklage an, ihre Familie in Bulgarien umzubringen. Eine andere Frau sei für rund 700 Euro an einen Berliner Zuhälter „verkauft“ und gegen ihren Willen nach Berlin gebracht worden.

Besonders besorgniserregend: Zwei der früheren Prostituierten, die gegen die mutmaßlichen Menschenhändler aussagen wollten, sind seit einiger Zeit für das Gericht nicht mehr erreichbar; eine wurde auch von der eigenen Familie in Bulgarien als vermisst gemeldet.

Die beiden Angeklagten erklärten am Montag, im Prozess keinerlei Angaben machen zu wollen. Ihnen drohen nach Angaben von Staatsanwalt Hartmann mehrjährige Haftstrafen.

Im Prozess waren ursprünglich vier Personen angeklagt. Im Juni mussten sie auf Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt aus der Untersuchungshaft entlassen werden.

Zwei Männer sind danach untergetaucht. Ihr Aufenthaltsort ist unbekannt; Staatsanwalt Hartmann, zuständig für Organisierte Kriminalität, vermutet sie in Bulgarien. Das Verfahren gegen diese Männer wurde abgetrennt.

Für den Prozess wurden Termine bis Ende November angesetzt. Nächster Verhandlungstag ist der morgige Donnerstag, Beginn um 9 Uhr



Geschrieben von Ellinore am 16.10.2014 um 20:19:

  Gewerbeanmeldung Einzelne Tätige Prostutierte

Frage an die Fachwelt:

Folgende Auskunft erhielt ich aus Bremen.

Verpflichtung zur gewerblichen Anmeldung als Sexarbeitende in Bremen.


Es wäre eine Anmeldung als Sexarbeiterin jetzt in Bremen verpflichtend.

Es würde aus einer Email zitiert Ihrer Fachbereichsleitung vom Anfang August 2014. Die Fachbereichsleitung erklärte darin, dass in Zukunft (also in HB ab Anfang August 2014) die gewerblich Meldung als Prostituierte / Sexarbeitende verpflichtend sei.

Als Grund für diese Änderung wurde ein entsprechender Beschluss des Bund- un Länderausschusses Gewerberecht genannt.

Ist dies bekannt ???
Und ist das bundesweit gültig?



Geschrieben von Civil Servant am 17.10.2014 um 08:28:

 

Der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht hat, als er sich zuletzt damit befasst hat, eine Verpflichtung zur Gewerbeanmeldung von Prostituierten abgelehnt und das soweit ich weiß einstimmig.

Dass jetzt überstürzt eine Meldepflicht für Prostituierte eingeführt werden soll, wo doch das "Gesetz zum Schutz von Prostituierten" gerade in Arbeit ist und dieser Entwurf eine Meldepflicht eigener Art außerhalb der GewO vorsieht, scheint wenig wahrscheinlich.

Aber Achtung: Es kann sein, dass eine Meldepflicht auch nach Seuchen- und Hygienevorschriften konstituiert werden kann. Das wäre ein völlig anderer Rechtsbereich. Das müsste dann mit den Bremer Behörden geklärt werden.



Geschrieben von Civil Servant am 12.02.2015 um 12:02:

 

So, jetzt ist offenbar der Gesetzentwurf auf dem Weg. Was bisher eher im Ungefähren diskutiert worden ist, wird jetzt bald konkreter.




Geschrieben von F.Lichtenstern am 12.02.2015 um 13:56:

 

Zitat:
Original von Civil Servant
So, jetzt ist offenbar der Gesetzentwurf auf dem Weg. Was bisher eher im Ungefähren diskutiert worden ist, wird jetzt bald konkreter.



Dankeschön für die Info. Klingt doch gut. Bin zwar noch nicht so lange im Gewerberecht tätig, hab mich aber gewundert, dass hier keine Erlaubnispflicht vorhanden war.


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