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Geschrieben von Andrea Feiertag am 16.03.2009 um 11:27:

  Abgrenzung Gewerbe § 14 zur Urproduktion

nochmals heute aus Rosenheim

Wir stehen hier vor der Frage, ob 78 Bienenvölker noch Urproduktion darstellen oder ob § 14 GewO einschlägig ist und eine Anmeldung erforderlich ist.
Weißnicht Weißnicht



Geschrieben von Kai-Uwe Christiansen am 16.03.2009 um 13:14:

  RE: Abgrenzung Gewerbe § 14 zur Urproduktion

Hallo nach Rosenheim,

aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass es auf die Anzahl der Bienenvölker nicht ankommt. Damit bleibt das auch bei 500 Völkern Urproduktion.



Geschrieben von Civil Servant am 17.03.2009 um 15:09:

 

Stimme zu!

Auch im Bereich Landwirtschaft und Bergbau, wo es ebenso wie bei der Imkerei um die Entnahme von Produkten aus der Natur geht, kommt es nicht auf den Umfang an. Auch wenn Rheinbraun einen 5000-Tonnen-Schaufelradbagger betreibt, wird der Bergbau dadurch nicht meldepflichtig (fiktives Beispiel).



Geschrieben von Jannes am 16.03.2017 um 15:10:

 

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

mir erzählte auch ein Geschäftsmann (Saarland) vorgestern, dass wenn man mehr als 31 Bienenvölker (Bienenkörbe) habe, dass man dann verpflichtet sei, ein Gewerbe anzumelden.



Geschrieben von Steffen Balzer am 21.03.2017 um 16:06:

 

Hallo Jannes,

das stimmt so nicht. Hier wurde der Gewerbebegriff mit dem steuerlichen Begriff vermischt. Über 30 Bienenvölker sind in der Steuererklärung anzugeben.

Hier die Aufklärung:

http://www.imkerpate.de/imkerei-steuern/

Gruß

Steffen


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