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Geschrieben von Borussenfan am 19.04.2017 um 15:19:

  Gewerbemeldung Konstruktionsbüro

Hallo zusammen,

wie würdet ihr mit einer Gewerbeabmeldung zu einem Konstruktionsbüro umgehen, welches Zeichnungen erstellt. Das Ganze ist hier seit einigen Jahren angemeldet. Nun erfolgt eine Abmeldung, da es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handeln soll. Ich denke, entscheidend ist, ob es sich um eine höherwertige Tätigkeit handelt bzw. handeln könnte. Dies würde ich davon abhängig machen, ob der Gewerbetreibende für die zeichnerische Tätigkeiten einen entsprechenden Bildungsabschluss (Studium) benötigt.

Danke für Tipps und Hinweise



Geschrieben von HBinder am 24.04.2017 um 14:23:

  RE: Gewerbemeldung Konstruktionsbüro

Hallo,

in einer Information der IHK Rhein-Neckar war der "technische Zeichner" als freiberufliche Tätigkeit aufgelistet, wenn eine dem Ingenieurberuf ähnliche Tätigkeit ausgeübt wird, die mathematisch-technische Kenntnisse voraussetzt.

Ich denke, um hier eine vernünftige Beurteilung zu treffen, bräuchte man nähere Informationen über die Qualifikation desjenigen und den Inhalt seiner Tätigkeit.

Gruß
HBinder


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