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Geschrieben von Residenz am 10.03.2017 um 08:34:

  Abmeldung GmbH im laufenden Rechtsstreit

Hallo Miteinander,

hier ist gerade das Thema auf den Tisch gekommen, wann eine GmbH abzumelden ist. Der Gewerbebetrieb ist nicht mehr aktiv tätig. Die Geschäftsräume sind zwischenzeitlich anderweitig vermietet.
Der Gewerbetreibende (inkl. Rechtsbeistand) ist jedoch der Auffassung, dass er das Gewerbe nicht abmelden kann/darf, da die Firma sich derzeit noch in einem Prozess (Rechtsstreit) befindet. Die Gewerbeabmeldung soll also lediglich zur Abwicklung von Rechtstreitigkeiten und Gewährleistungsansprüchen angemeldet bleiben. Hat jemand hierzu ganz konkrete Urteile oder Kommentierungen oder kann mir mit eigenen Rechtsmeinungen weiterhelfen?

Vielen Dank



Geschrieben von Civil Servant am 10.03.2017 um 10:17:

  RE: Abmeldung GmbH im laufenden Rechtsstreit

Ob eine Fa. verklagt werden kann oder ihrerseits rechtliche Ansprüche anmelden kann, ist niemals eine Frage der Gewerbemeldung, sondern einzig und allein des HR-Eintrages.

Wenn ein Unternehmen erkennbar nicht mehr die Absicht hat, Waren oder Dienstleistungen für Dritte anzubieten, übt es kein Gewerbe mehr aus. Die Abmeldung wäre die Folge.

Ich denke, dass ich in so einem Fall nur auf eine Abmeldung drängen würde, wenn die Fa. unter ihrer bisher im Gewerberegister eingetragenen Adresse nicht mehr erreichbar ist.


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