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-- selbständig Angestellt Problem (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=15064)


Geschrieben von hatchtherat am 28.02.2017 um 11:50:

  selbständig Angestellt Problem

Hallo Leute,

ich bin ganz neu in dem Forum, ich bitte also zu Entschuldigen falls ich etwas falsch machen sollte. Ich habe folgendes Problem:

Ich habe eine Amerikanische Firma gefunden die mich gerne einstellen würde. Da diese Firma in Europa keinen Sitz hat, würde ich für die sozusagen selbständig arbeiten.

Da hier natürlich schnell der Begriff Scheinselbständigkeit aufkommt, wollte ich mich mal erkundigen, was die beste Möglichkeit für mich wäre.

Wenn ich angebe, dass ich für diese Firma selbständig arbeite muss ich neben Steuern und der Krankenversicherung auch in die Rentenversicherung einzahlen.

Als ich allerdings noch studiert habe, habe ich oftmals selbständig Promotion verschieden Produkte gemacht (unter Studenten besonders beliebt). Im allgemeinen handelt es sich bei dieser Arbeit um nichts anderes. Ich weiss noch, dass ich damals die Möglichkeit hatte bei einem Anbieter zu arbeiten, ohne dass ich unter die Scheinselbständigkeit falle.

Meint ihr die 2. Möglichkeit ist a) erlaubt und b) würde mir die Einzahlung in die Rentenversicherung ersparen.

Danke schonmal für jegliche Hilfe. Wie schon gesagt, entschuldigt bitte meine Fehler und bitte seht ab von irgendwelchen Anschuldigungen. Ich habe in keinster Weise vor etwas zu machen was nicht erlaubt ist und bin auch aus diesem Grund in diesem Forum.



Geschrieben von Roesje am 06.03.2017 um 15:14:

 

Moin

Tja...das schöne Thema Scheinselbständigkeit.

Das Erste worüber ich stolpere ist schon mal die Aussage "selbständig angestellt". Das ist nicht möglich und widerspricht sich.

Darüber hinaus gibt es für Scheinselbständigkeit lediglich Indizien, für Selbständigkeit gewisse Merkmale.

Ich lade mal unser Merkblatt hoch, was wir als Gewerbeamt den Leuten aushändigen, bevor oder nachdem sie Gewerbe anmelden, bei denen wir recht sicher sind, dass es sich um Scheinselbständigkeit handeln könnte.

Letztendlich prüfen und entscheiden tut das die Rentenversicherung. Im Zweifelsfalle wäre also die Möglichkeit, einen Antrag auf Statusfeststellung bei der RV zu stellen, damit die das beabsichtigte Verhältnis prüfen, damit man sich selbst und den Auftraggeben (bzw. Arbeitgeber) nicht in Schwierigkeiten bringt.


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