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Geschrieben von Friedel am 17.02.2017 um 10:14:

  Gebührenbescheid

Hallo alle miteinander,

ich brauche kurze Hilfe bezüglich Zahlung der Gebühr für Gewerbemeldungen. Unsere Behörde schickt dem Gewerbetreibenden eine Rechnung über die angefallene Gebühr für die Gewerbemeldung.

Unsere Kassenverwalterin möchte, dass ein Gebürenbescheid erstellt wird, zwecks Vollstreckung.

Wie wird das in anderen Gemeinden gehandhabt und unter welcher Rechtsgrundlage? Hat vielleicht jemand ein Muster für mich?

Danke
Friedel



Geschrieben von Franzose am 17.02.2017 um 11:55:

  RE: Gebührenbescheid

Hallo zurück, Frau Kollegin smile !

Bei uns in Brandenburch sind die Rechtsgrundlagen das Gebührengesetz (GebGBbg) und die Verwaltungsgebührenverordnung des Fachministeriums (MWEGebO). Bei mir "spuckt" das Gewerbeprogramm den entsprechenden Gebührenbescheid mit Rechtsgrundlagen, etc., gleich mit aus.

Bei euch in Bayern denk ich mal ist es das Kostengesetz und dann sicher `ne entsprechende VO dazu, wo die Tarifstellen für den Gewerbebereich enthalten sind.

Freundliche Grüße aus´m trüben und nassen Oderbruch + ein prima WE



Geschrieben von Hartmut Fries am 17.02.2017 um 12:06:

  RE: Gebührenbescheid

Tach zusammen,

hier mein Bescheid:


Gebührenfestsetzung

hier: Gewerbean oder ummeldung der Betriebsstätte in 52134 Herzogenrath, Anschrift


Sehr geehrteAnrede,

die Verwaltungsgebühr beträgt gem. Tarifstelle 12.1.1 des Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) vom 03.07.2001 20,00 € und ist bis zum Datum auf eines der rechts angegebenen Konten der Stadtkasse Herzogenrath unter Angabe der internen Belegnummer / Kassenzeichen 0034 Kassenzeichen/3400 zu überweisen.
Intern Stadtkasse: Sachkonto: 431111, Kostenstelle: 110000, Kostenträger: 0212210

Rechtsbehelfsbelehrung:

Sie können gegen diesen Bescheid Klage erheben. Dabei müssen Sie folgendes beachten:
Sie müssen Ihre Klage innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben wurde schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92 im Justizzentrum erheben.
Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen – ERVVO VG/FG – vom 07.11.2012 (GV.NRW. Seite 548) eingereicht werden. Hinweise zur Klageerhebung in elektronischer Form und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf der Internetseite der Landesjustizverwaltung unter www.justiz.nrw.de.
Eine Klage gegen die Gebührenerhebung hat keine aufschiebende Wirkung. Sie müssen die Gebühren daher zunächst bezahlen, auch wenn Sie Klage erhoben haben.

Mit freundlichen Grüßen


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