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Geschrieben von Jannes am 08.02.2017 um 08:53:

  Pflicht und Kür: Die Felder 1 bis 33

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

Satz 2 des Paragraphen 1 der Gewerbeanzeigenverordnung besagt, dass das Formular zur Gewerbeanzeige vollständig ausgefüllt sein muss. Das ist natürlich aber nicht immer der Fall und die Frage ist, erzwinge ich notfalls das korrekte Ausfüllen mit Zwangsgeldern?

Aber zu den einzelnen Feldern:
Feld 11: Muss dieses unbedingt ausgefüllt werden? Zum Beispiel bei Modefilialen in einem Fabrikverkaufszentrum?
Feld 16: Hier denke ich, dass der Wahrheitsgehalt nicht geprüft werden kann, sondern dass es nur eine Absichtsbekundung für den ersten Tag ist.
Feld 19: Ich habe eine Firma, die scheinbar als Tippfehler für eine kleine Filiale 46 Halbtagskräfte angegeben hat. Soll ich das einfach ignorieren, oder die Firma solange mit Nachfragen traktieren bis da die wahrheitsgemäße Angabe kommt?
Feld 26: An der Stelle nervt unser Programm Geve4 und verlangt, zumindest bei Abmeldungen, dass dieses Feld auf jeden Fall gefüllt wird.
Feld 28: Dies ist ein besonders amüsantes Feld, da ich da mittlerweile bis zu vier Erlaubnisse reinquetschen muss (§ 34 c und d und f und i). Da geb ich nur noch kurz Stadt Zweibrücken und den Paragraphen an, Postleitzahl und nochmal den Stadtnamen spare ich mir aus Platzmangel.





(Vielleicht können wir den Thread, so er denn ein wenig wachsen sollte, so organisieren, dass bei den Antworten die Bezeichnung des diskutierten Feldes Fett hervorgehoben wird? Danke!)





.



Geschrieben von Jannes am 22.09.2017 um 08:29:

 

Feld 11

Liebe Freunde aus der Exekutive,

füllt Ihr da einfach ein was Euch zugerufen wird?
Oder lasst Ihr Euch durch eine entsprechende Vollmacht beweisen, dass Derjenige wirklich vertretungsberechtigte Person ist?
Oder stellt die Unterschrift des Geschäftsführers unter GewA 1 schon diese Bevollmächtigung dar?

Die Sache ist derzeit aktuell, weil sich bei uns im Hause die Frage stellt, ob es für eine Kfz-Anmeldung schon reicht, in diesem Feld Nr. 11 erfasst zu sein.



Geschrieben von BE-DE am 22.09.2017 um 10:59:

 

Moin Moin von der D...

Feld 11 : Bei zusätzlichen Personen tragen wir die ein, die nicht als GF im HR Auszug eingetragen sind, aber Vorort als Verantwortliche zu sehen sind.
Feld 16 : Sehen wir auch so
Feld 19 : Ist nur für statistische Zwecke für die Planungen der Landesverwaltung, da gehen wir nicht weiter hinterher
Feld 26 : Ist bei uns kein Problem, auch wenn Nichts einzutragen ist.
Feld 28 : Dann müssen die halt rein oder mit einem Extrablatt, was bei unserem Programmgeht

Schönes WE dann großes Grinsen



Geschrieben von BE-DE am 22.09.2017 um 11:02:

 

Moin Moin von der D...

wir lassen uns schon Vollmacht geben und Ausweiskopie etc. Nachweise müssen schon sein.



Geschrieben von Maliklaus am 22.09.2017 um 12:02:

  GewA1 - Formularfelder

Hallo,

auch meine 50 Cent zu den Formularfeldern:

Feld 11: Wird bei uns nur ausgefüllt, wenn es eine verantwortliche Person (z.B. Marktleiter) gibt.
Feld 16: Hier denke ich, dass der Wahrheitsgehalt nicht geprüft werden kann, sondern dass es nur eine Absichtsbekundung für den ersten Tag ist.
- sehe ich genauso
Ist wohl auch für das Finanzamt ein Hinweis, dass vorerst nach der Kleinunternehmerregelung versteuert wird.
Feld 19: nur statistische Zwecke und hat keinen faktischen Nährwert
Feld 26: bei uns genauso, Software will unbedingt Eintragung haben bei Abmeldung...wird dann immer der Gewerbetreibende nochmals eingetragen Wand
Feld 28: Hier erzeugt unser Programm automatisch eine Anlage zur Gewerbeanzeige, in der alle Erlaubnisse aufgelistet sind, wenn mehr als eine eingetragen ist.



Geschrieben von Hartmut Fries am 25.09.2017 um 14:19:

  RE: GewA1 - Formularfelder

Tach auch,

zu Feld 26: Schon mal versucht einfach einen . zu setzen, bei migewa wird Feld 26 nur verlangt wenn der Betriebssitz in eine andere Kommune verlegt wird.


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