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Geschrieben von Borussenfan am 01.02.2017 um 11:46:

  Pilates und Yoga in Praxis für Physiotherapie

Hallo zusammen,

wie haltet ihr es mit Gewerbemeldungen von Pilates und Yogakursen, die in einer Praxis für Physiotherapie angeboten werden. Bei Physiotherapie gilt m.E. keine Anmeldepflicht nach GewO, da Katalogberuf, bei den anderen Tätigkeiten aus meiner Sicht aber schon. Fordert ihr die Praxis dann auf, ein Gewerbe anzumelden. Tendiere stark dazu, aufzufordern.

Danke



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 01.02.2017 um 13:16:

  Pilates und Yoga in Praxis für Pysiotherpie

Moin wie würden die Person, welche die Kurse abhält, auffordern, ein Gewerbe dafür anzumelden....Trainer für Pilates und Yoga...
in welchen Räumen die Tätigkeit angeboten wird, ist letztendlich doch unerheblich... die Tätigkeit ist ja maßgeblich und ich kann nicht erkennen, warum es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handeln soll...

wenn ein Arzt neben seiner eigentlichen Tätigkeit noch irgendwelche Ernährungsergänzungsmittel verkauft muss er diese Tätigkeit ja auch anmelden...



Geschrieben von Borussenfan am 02.02.2017 um 09:02:

  RE: Pilates und Yoga in Praxis für Pysiotherpie

Danke

Der Hinweis mit dem Arzt ist gut. Solche Fälle habe ich hier auch. Problem ist nur, dass ich ja nicht weiß, wer die Kurse gibt. Werde mich daher erst mal dumm stellen und die Betreiber der Praxis zur Anmeldung auffordern

Applaus



Geschrieben von J. Simon am 06.02.2017 um 15:00:

 

So würde ich auch vorgehen.

VG J. Simon


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