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--- GZR beim eingetragenen Kaufmann... (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=14983)


Geschrieben von Jannes am 30.01.2017 um 16:25:

  GZR beim eingetragenen Kaufmann...

...respektive der eingetragenen Kauffrau:

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

irgendwie hab ich mittlerweile den Eindruck, dass ich aus Bonn jede dritte Anfrage bezüglich GZR als fehlerhaft zurückgesandt bekomme. Die scheinen strenger geworden zu sein.

Aber mein konkretes Problem:
Eingetragene Kaufleute sind keine juristischen Personen, das ist bekannt. So ganz waschechte natürliche Personen sind sie aber auch nicht.
Wo ist das GZR zu beantragen?
Am Wohnort des Kaufmanns oder doch dort wo sich die Betriebsstätte befindet?



Geschrieben von Civil Servant am 31.01.2017 um 07:47:

 

Den e. K. behandeln wir als ganz normalen Einzelunternehmer. Die HR-Eintragung taucht bestenfalls nachrichtlich in den Akten auf.

Das sich die gewerberechtliche Zuständigkeit nach dem Betriebssitz bemisst, wird die Betriebssitz-Gewerbebehörde auch die GZR-Auskunft einholen.



Geschrieben von J. Simon am 10.02.2017 um 10:08:

 

So handhaben wir das auch.

VG J. Simon



Geschrieben von Roesje am 13.02.2017 um 07:41:

 

Moin

Japp...Zuständigkeit Betriebssitz nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG.

Wie zu beantragen? GZR 3 (Privatperson) oder GZR 4 (Jur. Person)?

> GZR 3

Geht auch gar nicht anders, da man spätestens im GZR 4 im Formular daran scheitert, denn die Rechtsform der e.K. taucht in der Liste nicht auf (zumindest bei MESO so - unser EMA-Programm, worüber wir beantragen).


Aber ich kenne das mit den fehlerhaften Zurücksendungen....aber m.E. ist Bonn auch echt selbst schuld dran. Zum Einen findet man auf der HP von denen keine wirklichen Hilfen bzgl. richtige Ausfüllung (zumindest war das mal so und die genannten Hinweise haben mir noch nie bei den Fragen, die ich mir stellte weitergeholfen) und dann kommen die Dinger auch oft mit Fehlercodes zurück und man sitzt da blöd, weil man eben keine Liste hat, in denen der Fehlercode beschrieben wird.
Ich musste schon sehr oft da anrufen, um rauszubekommen, was ich nun falsch gemacht habe.

Was mir auch schon aufgefallen ist...in MESO sind die zwingenden Felder rot dargestellt und die schwarzen Felder sind freiwillig.
Habe aber auch schon Anträge als fehlerhaft zurückbekommen, weil ein schwarzes Feld nicht gefüllt war...also anscheindend doch so Einiges mehr zwingend auszufüllen ist.

Lerneffekt: Ich fülle alles aus, was mir möglich ist und hoffe...


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