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Geschrieben von MacGyver am 30.01.2017 um 13:45:

Fragezeichen mobiles Dienstleistungsangebot in Europa

Guten Tag,
ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum gelandet.
Ich mache mich zum 01.07.2017 Selbstständig und benötige soweit mir bekannt einen Gewerbeschein.
Da mein Dienstleistung nicht Ortsgebunden ist frage ich mich ob es einen Gewerbeschein für ganz Deutschland gibt oder ob ich mehrere benötige, sprich pro Bundesland.

Leider kann ich nicht viele Informationen bieten da es diese Tätigkeit m.W. so noch nicht gibt folglich eine Neue Geschäftsidee ist.

Was ich sagen kann: ich verkaufe kein Produkt, führe kein Onlineshop und habe ca. 22 Jahre Beruferfahrung in diesem Arbeitsbereich und diese Erfahrung wird auch benötigt um diesen Job ordentlich auszuführen.

Die Suchfunktion habe ich bereits versucht, aber etwas zu finden ohne zu wissen wonach man suchen muss ist etwas schwierig.

Wenn euch diese wenigen Informationen nicht schrecken und/oder ihr einen Link habt wo ich mehr Informationen dazu finde würde ich mich über eine Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Mac Gyver



Geschrieben von Delius am 31.01.2017 um 08:36:

 

Hallo aus Helmstedt,

wie so oft, kann man auch hier nur den Rat geben, sich mit dem für Ihren Bezirk zuständigen Gewerbeamt in Verbindung zu setzen. Dort werden Sie Leute finden, die beruflich mit der Lösung von Problemen wie den Ihren zu tun haben und auch dafür ausgebildet wurden.

Mit Grüßen aus Helmstedt



Geschrieben von MacGyver am 02.02.2017 um 12:00:

 

Guten Tag,
da ich bislang eine Privatperson bin weiss ich:
"sich mit dem für Ihren Bezirk zuständigen Gewerbeamt in Verbindung zu setzen"
nicht. Darum ja auch meine Frage hier im Forum.

Hatte es so verstanden das auch "sonstige" hier Fragen stellen können. Dem scheint nicht so.
Da die Antwort in etwas so ausfällt wie in anderen Foren man solle doch G'**** bemühen.

Nur: Man kann nur etwas suchen wenn man weiss wonach und wo.

Im diesen Sinne: Danke für diese ausgesprochen hilfreiche Antwort.

Gruß
MayGyver



Geschrieben von Thomas Mischner am 03.02.2017 um 08:14:

 

Weil in diesem Forum keine individuelle Rechtsberatung erfolgen kann (und darf), nur einige allgemeine Sätze zum Thema:

In der Gewerbeordnung wird u. a. zwischen stehendem Gewerbe und Reisegewerbe unterschieden. Erscheint der Gewerbetreibende aus eigener Initiative beim Kunden („ohne vorhergehende Bestellung“), so handelt es sich um ein Reisegewerbe. Typischer Fall: so genannte Haustürgeschäfte. Hierfür wird in den meisten Fällen eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte) benötigt. Zuständig ist die Gewerbebehörde, in deren Bezirk der Gewerbetreibende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Bei anderen Konstellationen (der Kunde / Auftraggeber sucht den Gewerbetreibenden auf oder bestellt ihn zu sich), handelt es sich um „stehendes Gewerbe“. In diesem Fall muss dort eine Gewerbeanmeldung erfolgen, wo sich die gewerbliche Niederlassung befindet. Das ist der Ort, an dem sich der Schwerpunkt der Gewerbetätigkeit befindet bzw. das Unternehmen für Auftraggeber / Geschäftspartner erreichbar ist. Das kann auch der Wohnsitz sein, wenn es keine besonderen Geschäftsräume gibt. Zuständig sind in der Regel die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen. Gibt es nur eine Niederlassung, so ist auch nur eine Gewerbeanmeldung notwendig. Was landläufig „Gewerbeschein“ genannt, wird, ist die Empfangsbescheinigung („Quittung“) der Behörde für die Gewerbeanmeldung.



Geschrieben von MacGyver am 01.08.2017 um 22:51:

 

Sry habe hier eine Weile nicht mehr reingeschaut.
Danke Herr Mischner.

Inzwischen habe ich natürlich alles zusammen und bin inzwischen Selbstständig.
Ich habe nun in einem anderen Thread eine Frage laufen die auf Ihrer Beschreibung aufbaut.
Darum werde ich die gleiche nicht noch einmal hier stellen.
Also nochmal Danke an dieser Stelle
Gruß
Mac


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