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Geschrieben von papasskg am 01.05.2016 um 18:23:

  "Firmenfest" an Fronleichnam

Hallo zusammen,

bei uns in NRW plant ein Weinhändler im stehenden Gewerbe anlässlich seines Firmenjubiläums eine "Aktions-/Weinwoche". Hierzu wird auf dem Firmengelände ein Festzelt errichtet. Alle Feierlichkeiten finden somit außerhalb des eigentlichen Betriebes statt.

Geplant ist bereits alles, VVK hat begonnen und dann wird das Ordnungsamt informiert...

U.a. soll hier an einem "normalen" Wochentag ein gastronomischer Abend mit Feierlichkeiten anlässlich des Firmenjubiläums stattfinden. Die Teilnahme ist nur mit Eintrittskarten möglich.

Hierbei präsentieren sich u.a. Winzer die in die eigene Kasse Weine verkaufen. Verkauf von Bier und Softgetränken durch die Inhaberfamilie. Ebenso ist ein Pizzabäcker anwesend. Der Weinladen an sich wird nach den Vorgaben des LÖG NRW um 22 Uhr geschlossen. Eine Band tritt auf und nach dem Wunsch des Inhabers sollen die Feierlichkeiten nach Möglichkeit ein offenes Ende haben...

Eine Schankgenehmigung bekomme ich für diese "Feierlichkeiten" an einem normalen Wochentag noch hin. Da die ganze Veranstaltung jedoch nur dem privaten bzw. gewerblichen Zweck des Inhabers dient, sehe ich keine Möglichkeit hier einen Verkauf nach 22 Uhr zu genehmigen, da dies für mich nur eine Umgehung des LÖG NRW darstellt.

Hat hier jemand vielleicht eine begründete Meinung zu?

Schlimmer noch wird´s an "Fronleichnam"
"Weinnachmittag nach der Fronleichnamsprozession"

Auch hier bereits Kartenverkauf erfolgt, jedoch werden auch spontane Gäste erwartet. Die bereits o.a. Winzer sind auch wieder dabei - jetzt jedoch keine Annahme von Bestellungen, keine Angestellten, nur Beratung und Ausschank.

2 Imbissstände nur mit den jeweiligen Inhabern besetzt.
Auftritt einer Band am Nachmittag.

Der Weinladen des "Jubilierenden" bleibt geschlossen. Er will an dem Tag
den Ausschank von Bier und Softgetränken mit Familie und Freunden übernehmen - kein Verkauf seiner Weine.

Hat hier jemand eine Meinung zu?

Danke und Gruß
papasskg


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