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-- Vorstandswechsel gewerberechtlicher Verein (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=14157)


Geschrieben von Residenz am 21.03.2016 um 13:08:

  Vorstandswechsel gewerberechtlicher Verein

Hallo Miteinandern,

leider stehe ich grade vor einem großen Rätsel.
Bei mir gibt es einen (unstrittig) gewerberechtlichen eingetragenen Verein. Nun hat sich im Vorstand jedoch ein Wechsel ergeben.

Für mich stellt sich die Frage, ob dies einen meldepflichtigen Tatbestand nach der Gewerbeordung darstellt. Ist für ein Vorstandsmitglied eine Abmeldung zu erstellen und anschließend für das neue Vorstandsmitglied eine Anmeldung oder gebe ich lediglich "intern" einen Wechsel in Vorstand ein (ohne entsprechende Gewerbemeldung)?

Vielen Dank schonmal.



Geschrieben von HBinder am 21.03.2016 um 13:46:

  RE: Vorstandswechsel gewerberechtlicher Verein

Hallo,

so wie z.B. bei der GmbH der Wechsel in der Geschäftsführung nicht anzeigepflichtig ist, so ist auch der Wechsel im Vorstand des eingetragenen Vereins nicht anzeigepflichtig. Es kann natürlich nicht schaden sich intern den aktuellen gesetzlichen Vertreter zu vermerken.

Gruß
HBinder



Geschrieben von Rheinhesse am 21.03.2016 um 13:49:

  RE: Vorstandswechsel gewerberechtlicher Verein

Moin aus Rheinhessen,
wobei hier auch die Ausnahmen die Regel bestätigen. Betreibt der Verein eine Gaststätte oder ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, kann es zu Meldepflichten bei der Behörde kommen wenn der Vereinsvorsitzende oder der Geschäftsführer sich ändert.
Entsprechende Vorschriften finden sich dann im BGastG, der MaBV, der FinVermV und und...


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