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Geschrieben von Civil Servant am 08.02.2016 um 11:07:

  Ist eine Modenschau auf dem Marktplatz eine Ausstellung?

werte Forengemeinde,

in unserem Beritt gibt es eine Stadt, in der zwei Mal im Jahr eine Modenschau auf dem Marktplatz stattfindet. Eine Festsetzung gibt es nicht. Fraglich ist überhaupt, ob die Hürde einer Ausstellung überwunden wird.

Dass hier Information zum Zwecke der Absatzförderung erfolgt, steht aber sicherlich außer Frage.

Braucht es dafür überhaupt eine Festsetzung? Ein Verstoß gg. das Ladenschlussrecht liegt ja wohl eher nicht vor. Es wird - zumindest nicht unmittelbar - verkauft.

Der Verkauf erfolgt dann in den Ladengeschäften, die Dank einer Freigabe der Sonntagsöffnung offen sind.

M. E. müsste die Stadt lediglich eine Ausnahme vom Feiertagsrecht erteilen.

Gibt es andere Meinungen/Erfahrungen?

Danke



Geschrieben von LKKS am 08.02.2016 um 11:33:

 

Hallo ,

wenn es keine Ausstellung ist und auch sonst nicht unter den Marktregelungen untergebracht werden kann, wäre möglicherweise ein weiteres Problem vorhanden:

Unabhängig vom Feiertagsrecht werden doch die Inhaber sicherlich nicht selbst die Bekleidungsstücke präsentieren?

Dann bedürfte es einer Ausnahme vom Sonntagsbeschäftigungsverbot nach dem Arbeitszeitgesetz durch Euren RP.



Geschrieben von BernshausenL am 08.02.2016 um 14:09:

 

Reicht dann nicht eine Sondernutzungserlaubnis ?

(also im Bezug auf das Straßen- und Wegegesetz)



Geschrieben von LKKS am 08.02.2016 um 14:55:

 

Straßenrechtlich dürfte das Sondernutzung sein, richtig.

Gilt allerdings weder für das Feiertagsrecht noch das Arbeitszeitgesetz als Persilschein.

Beide von mir erwähnten Gesetze wären aber unbeachtlich, wenn es sich um eine nach Titel IV GewO festsetzbare Veranstaltung handeln würde.



Geschrieben von Sigi2910 am 10.02.2016 um 11:31:

  RE: Ist eine Modenschau auf dem Marktplatz eine Ausstellung?

Hm... ich würde da keine großen Probleme sehen. Auch nicht hinsichtlich Feiertagsrecht. Umso mehr, wenn dort ein verkaufsoffener Sonntag (so habe ich das wenigstens verstanden) ist. Dann ist das einfach Beiprogramm.



Geschrieben von J. Simon am 25.07.2016 um 12:06:

 

Schließe mich Sigis Meinung an.
Der Modenschau würde ich, da wohl nix verkauft wird, lediglich unterhaltenden Charakter zuschreiben und als Anregung, um dann in den Geschäften zu stöbern.

VG J. Simon


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