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-- Änderung im Mietvertrag mit Steuernummer angeben? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=13925)


Geschrieben von Bennoamand am 22.12.2015 um 09:16:

  Änderung im Mietvertrag mit Steuernummer angeben?

Es geht darum, dass bei der Umsatzsteuer Änderungen (Nebenkosten/ Mehrwehrtsteuer/Miete) im Mietvertrag mit Steuernummer dem Finanzamt mitgeteilt/ dokumentiert werden müssen. Das wurde versäumt. Ist es dann wirklich so, dass man "Strafe" (Umsatzsteuer wird im nachhinein verzinst) zahlen muss nur weil man das Mitteilen vergessen hat, aber ansonsten die Steuer korrekt bezahlt wurde?

MfG Benno



Geschrieben von SteBa am 22.12.2015 um 09:53:

  RE: Änderung im Mietvertrag mit Steuernummer angeben?

und Willkommen im Forum Gewerberecht.

Wie der Name schon sagt, werden hier Fragen rund um das Thema Gewerberecht diskutiert und beantwortet.

Ihre Frage ist aber eher dem Steuerrecht zuzuordnen, so dass Sie hier wahrscheinlich keine passenden Antworten dazu erhalten werden. Sie sollten sich daher mit Ihrer Frage besser an Ihren Steuerberater oder einfach direkt an das für Sie zuständige Finanzamt wenden, die können Ihnen sicher weiterhelfen.

Viele Grüße

SteBa



Geschrieben von gmg am 22.12.2015 um 10:40:

  RE: Änderung im Mietvertrag mit Steuernummer angeben?

Zitat:
Original von Bennoamand
Es geht darum, dass bei der Umsatzsteuer Änderungen (Nebenkosten/ Mehrwehrtsteuer/Miete) im Mietvertrag mit Steuernummer dem Finanzamt mitgeteilt/ dokumentiert werden müssen. Das wurde versäumt. Ist es dann wirklich so, dass man "Strafe" (Umsatzsteuer wird im nachhinein verzinst) zahlen muss nur weil man das Mitteilen vergessen hat, aber ansonsten die Steuer korrekt bezahlt wurde?

MfG Benno


Moin Benno,

eine "Verzinsung" ist keine "Strafe".

"Ab dem 16. Monat nach Entstehung dieser Steuern müssen Sie die verzinsen."

Mit anderen Worten:
Man hat einen zinslosen Kredit beim Staat erhalten, und nach einem vorgegebenen Zeitraum ist der Kredit nicht mehr zinslos.

Grüße


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