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Geschrieben von Puz_zle am 08.10.2016 um 09:58:

 

Moin Moin aus Thüringen,

das o. g. Änderungsgesetz sowie die Änderung der BewachV (siehe hierzu die Ausschussempfehlung > BR-Drucksache 449/1/16 vom 30.09.2016) stehen am 14. Oktober 2016 unter TOP 11a und 11b auf der Tagesordnung des BR.

Anbei jeweils eine Synopse zu den bevorstehenden Änderungen des § 34a GewO zum 01.12.2016 und zum 01.01.2019 sowie zur (voraussichtlichen) Änderung der BewachV.

Zitat:
Original von Civil Servant
BT hat beschlossen. Das Gesetz ist angeblich nicht zustimmungsbedürftig, so dass der BR eigentlich nichts mehr ändern kann.

Der BR kann zwar grundsätzlich an einem Gesetzesbeschluss des BT selbst nichts ändern; er kann aber auch bei nicht zustimmungsbedürftigen Gesetzen nach Artikel 77 GG den Vermittlungsausschuss anrufen und dann auch bei „ungenügender Gesetzesnachbesserung“ durch den BT in seinem Sinne Einspruch gegen das Gesetz einlegen.
Allerdings ist das auf Grund der Empfehlung des BR-Wirtschaftsausschusses eher hier nicht zu erwarten - siehe letzter Absatz in der > Erläuterung zur BR-Drucksache 529/16

@elli; @Blackhunter; @LKKS
Wenn auch meiner Meinung nach Software-Empfehlungen/-Erfahrungsaustausch nicht in den öffentlichen Forumsbereich gehören, würde ich doch von derzeitigen Investitionen in ein neues Programm abraten und zunächst die Verordnung nach dem neuen Abs. 6 des § 34a GewO abwarten, die vermutlich auch notwendige Schnittstellen und Anforderungen zur Datenübermittlung und -abruf zum zentralen Bewachungsregister definieren wird, die vom jeweiligen Softwareanbieter dann zu erfüllen wären.



Geschrieben von LKKS am 10.10.2016 um 10:54:

 

Hallo

zunächst Danke für die Arbeit mit den Synopsen.

Ich habe wegen einer Antwort zum PC-Programm länger gerungen, weswegen ich eine Verschiebung anrege.

Generell reagiere ich ungern auf die Gesetzgebungsdiskussionen im öffentlichen Teil. Wäre es nicht sowieso angebrachter, derartige Threads im Behördenbereich anzusiedeln?



Geschrieben von Civil Servant am 14.10.2016 um 11:13:

 

Eben hat der Bundesrat das vom BT beschlossene Gesetz ohne Änderungen bestätigt.



Überwiegend treten die Änderungen am 1.12.2016 in Kraft.



Geschrieben von Puz_zle am 17.10.2016 um 05:41:

 

Moin Moin aus Thüringen,

der Bundesrat hat am 14. Oktober 2016 auch der Änderung der BewachV unter Maßgabe der Empfehlungen des Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik zugestimmt > BR-Drucksache 449/16(B)

Beim zuvor geposteten Link zur BR-Beschlussfassung zum Änderungsgesetz ist leider ein Fehler in der BR-Info zum Mindestzeitraum (3 statt richtigerweise 5 Jahre) der regelmäßig zu prüfenden Personen enthalten.



Geschrieben von Puz_zle am 09.11.2016 um 09:49:

 

Moin Moin aus Thüringen,

das Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften ist am 9.11.2016 im BGBl. Nr. 52 verkündet wurden.



Geschrieben von F.Lichtenstern am 09.11.2016 um 10:08:

 

Zitat:
Original von Puz_zle
Moin Moin aus Thüringen,

das Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften ist am 9.11.2016 im BGBl. Nr. 52 verkündet wurden.


Danke, gleich mal zu Gemüte geführt.



Geschrieben von Puz_zle am 02.12.2016 um 09:18:

  Änderung BewachV

Moin Moin aus Thüringen,

heute wurde die Verordnung zur Änderung der Bewachungsverordnung im BGBl. Nr. 56 S. 2692 verkündet und tritt am 3. Dezember 2016 in Kraft.



Geschrieben von MPeiffer am 26.01.2017 um 09:51:

  Zuständigkeit

Hallo zusammen,

es wurde in einer Rubrik schon mal über die Zuständigkeit im Bewacherbereich gesprochen, leider finde ich den Punkt grade nicht. In der "Gerüchteküche" ist recht ausdrücklich bei uns angekommen, dass in NRW die Kreisordnungsbehörden ab 01.05.2017 die Aufgabe übernehmen. Hat dazu jemand Informationen?

Vielen Dank und viele Grüße
Michael Peiffer



Geschrieben von Pieck, OA Düren am 26.01.2017 um 16:04:

 

Hallo,

ich habe gerade die Info vom Städtetag bekommen:

Wir (OrdB) sind demnächst wohl raus.

MfG
Thomas Pieck



Geschrieben von MPeiffer am 26.01.2017 um 16:22:

 

Vielen Dank



Geschrieben von Puz_zle am 30.06.2017 um 05:33:

  Gesetzesänderung zum § 34a GewO

Moin Moin aus Thüringen,

in der gestrigen Bundestagssitzung wurde das Gesetzespaket zum Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD verabschiedet - das Artikelgesetz beinhaltet auch folgende Änderungen zum § 34a GewO - siehe > BT-Drs. 18/13009 :

Artikel 1 5.
Zitat:
§ 34a wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 3 werden die Wörter „Absatz 1 Satz 4“ durch die Wörter „Absatz 1a Satz 3“ ersetzt und die Wörter „Auskünfte aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Abs. 5, §31 oder“ gestrichen.

b) In Absatz 6 Satz 1 Nummer 4 werden nach dem Wort „Inhalt“ die Wörter „und das Erlöschen“ und nach dem Wort „Erlaubniserteilung“ die Wörter „und des Erlöschens der Erlaubnis“ eingefügt.


Begründungen:
Zitat:
Zu Nummer 5 a (§ 34a Absatz 3 GewO)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu der durch Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2456) erfolgen Änderung des § 34a der Gewerbeordnung. Der bisherige Verweis auf § 34a Absatz 1 Satz 4 ist anzupassen und durch Absatz 1a Satz 3 zu ersetzen. Darüber hinaus ist der
Verweis auf das Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 und § 31 des Bundeszentralregistergesetzes zu streichen, da nach § 34a Absatz 1 Satz 5 Nummer 2 im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung regelmäßig eine unbeschränkte Auskunft nach § 41 Absatz 1 Nummer 9 des Bundeszentralregistergesetzes einzuholen ist.

Zu Nummer 5 b (§ 34a Absatz 6 Satz 1 Nummer 4 GewO)
Die Ergänzung dient dazu, ein Erlöschen der § 34a -Erlaubnis des Gewerbetreibenden, z.B. durch Widerruf, Rücknahme und Verzicht, im Bewacherregister zu speichern und für die Vollzugsbehörden vor Ort sichtbar zu machen.
Zwar wird die Angabe des Widerrufs und der Rücknahme der Erlaubnis auch im Gewerbezentralregister gespeichert. Jedoch ist diese Information für die Vollzugsbehörden vor Ort nicht ersichtlich. Bei einer Kontrolle der Wachpersonen ist die Angabe über das Erlöschen der Erlaubnis des Bewachungsunternehmers aber von erheblicher Bedeutung, da mit dem Erlöschen der Erlaubnis auch die Rechtsgrundlage für den Einsatz der Wachpersonen entfällt. Die Vollzugsbehörden müssen die Wachpersonen in der Folge vom Platz verweisen und Dokumente (z.B. den durch den Unternehmer ausgestellten Bewacherausweis) einziehen.



Geschrieben von Stefanie Lämmerzahl am 30.06.2017 um 09:24:

 

Vielen Dank für die Info, Puz_zle!

Ein schönes Wochenende an alle.



Geschrieben von Puz_zle am 17.05.2018 um 06:36:

  GroKo-Pläne, Bewacherregister ...

Moin Moin aus Thüringen,

weitere Änderungen im Bewachungsrecht stehen auf der politischen Agenda. Im aktuellen Koalitionsvertrag der GroKo wurde dazu festgeschrieben:
Zitat:
„Private Sicherheitsbetriebe leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit. Durch die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz werden wir die Sicherheitsstandards in diesem Gewerbezweig verbessern und so für noch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit sorgen.“

Hierzu gibt es die ersten Medieninfo’s, z. B. in der > „Berliner Morgenpost“

Derweil geht es zunächst mit der Errichtung des Bewacherregisters weiter. Auf der Infoseite des BMWi www.bewacherregister.de ist zwischenzeitlich nun auch der > „2. Informationsbrief zum Bewacherregister“ online gestellt sowie der Link/Download zur Regionalschlüsselliste im PDF- und Excel-Format für die Behördenregistrierung zu finden. Für die LRA’s gibt es meines Wissens keinen eigenen Regionalschlüssel (Rs) - diese müsse die Rs aller ihrer zugehörigen Gemeinden im Registrierungsverfahren angeben.

Weitere Infos auch im internen Forums-Thread > „BWR - Bewacherregister nach § 34a Abs. 6 GewO“



Geschrieben von Puz_zle am 26.05.2018 um 08:14:

  RE: GroKo-Pläne, Bewacherregister ...

Moin Moin aus Thüringen,

in der Kabinettssitzung der Bundesregierung am 23. Mai 2018 wurde der

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften

behandelt (siehe > Pressekonferenz) und befindet sich nun als > Bundesratsdrucksache 209/18 im Gesetzgebungsverfahren.

Hierbei handelt es sich jedoch nicht um das von der GroKo vertraglich geplante (> Zeile 5941-5944 des KV), in den > Medien bereits diskutierte und von Teilen der Sicherheitswirtschaft begrüßte und geforderte eigenständige Gesetz für das Sicherheitsgewerbe mit weitergehenden strengeren Anforderungen an Bewachungsunternehmen und -personal > siehe z. B. gemeinsame Pressemitteilung von > BDSW und VhU vom 17.05.2018 > , sondern zunächst im Wesentlichen um die notwendige rechtliche Ausgestaltung des Bewacherregister in der GewO.

Mit dem Gesetz wird ein neuer, umfangreicher § 11b in die GewO „eingeschoben“, der wesentliche Regelungen zum Bewacherregister enthalten wird und es sind weitere Änderungen am § 34a GewO sowie Übergangsregelungen vorgesehen.

Eine Synopse zu den aktuell geplanten Änderungen gibt’s in der Anlage, dementsprechend wäre meine > obige Synopse der Änderungen zum 01.01.2019 im § 34a GewO bereits jetzt überholt.



Geschrieben von Maliklaus am 29.05.2018 um 08:06:

Daumen hoch! Bewacherregister

Hallo Puz_zle,

vielen Dank für die ausführlichen Infos zum aktuellen Verfahrensstand! Applaus

So wie ich es überflogen habe, scheint jetzt ja tatsächlich die Anforderung der Unterlagen durch die Wohnsitzgemeinde vorgesehen zu sein. Dies würde eine große Entlastung für die Gewerbeämter mit großen Sicherheitsunternehmen bedeuten. anbeten



Geschrieben von Ralf Wichterich am 29.05.2018 um 10:07:

 

Guten Morgen ins Forenrund!

@ Puz_zle

Auch von mir ein herzliches Danke für die Infos und die Synopse!

Hat mir viel Arbeit erspart!! anbeten Applaus

Grüße von einem noch sonnigen Westzipfel!



Geschrieben von SteBa am 20.06.2018 um 11:37:

 



Habe heute mit unserem RP wegen der Registrierung der Gemeinden im Bewacherregister telefoniert und dabei erfahren, dass es wohl im Laufe des Jahres noch beschlossen werden soll, dass Zuverlässigkeitsüberprüfungen auf die Landkreise bzw. unteren Verwaltungsbehörden hochgestuft werden sollen.

Da im Gegenzug Anfang nächstes Jahr die Zuständigkeit des § 34c GewO bei uns dann komplett auf die IHKen übergeht, sind zumindest etwas personelle Kapazitäten frei.

Wir sind jetzt auch am überlegen, ob eine Softwarelösung sinnvoll ist. Bislang arbeiten wir in anderen Bereichen mit Access-Datenbanken und Serienbriefverknüpfung mit Word, was für unsere Belange mehr als ausreichend ist. Ich kann mir aber vorstellen, dass die Zuverlässigkeitsüberprüfung im Bewachungsgewerbe etwas aufwändiger ist.

Gibt's da schon Erfahrungen? Evtl. auch im Hinblick auf das Thema eAkte, welches bei uns im Hause gerade schwer im Kommen ist. Wäre gut, wenn die Daten dann z.B. schon kompatibel wären.

Viele Grüße

SteBa



Geschrieben von Puz_zle am 25.06.2018 um 21:21:

  Bewacherregister

Moin Moin ,

der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften war am 21. Juni Beratungsgegenstand im BR-Innen- sowie im federführenden Wirtschaftsausschuss.

Die Beschlussempfehlungen mit einer Reihe von Änderungsvorschlägen für die Bundesratssitzung am 6. Juli 2018 gibts dort . Auf Grund der parlamentarischen Sommerpause wird der Gesetzentwurf aller Wahrscheinlichkeit nach erst im September in 1. Lesung im Bundestag behandelt.



Geschrieben von Puz_zle am 07.07.2018 um 08:42:

  RE: Bewacherregister

Moin Moin aus Thüringen,

der Bundesrat hat in seiner gestrigen Plenarsitzung unter > TOP 20 mit wenigen Änderungen der o. g. Ausschussempfehlungen seine Stellungnahme an die Bundesregierung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften beschlossen:

BR-Beschlussdrucksache 209/18(B) vom 6. Juli 2018 >

BR-Erläuterungen zum Gesetzesvorhaben >



Geschrieben von Puz_zle am 26.07.2018 um 05:31:

  RE: Bewacherregister

Moin Moin aus Thüringen,

auf www.bewacherregister.de ist nun auch der dritte Info-Brief zum BWR vom 17. Juli 2018 online gestellt.

Hierzu ist zu beachten, dass zwischenzeitlich der dort benannte Zeitplan geändert werden musste - die entsprechende BMWi-Info vom 25. Juli 2018 „Verschiebung der Erstbefüllung und Inbetriebnahme“ ist ebenfalls auf dieser Internetseite bzw. auch direkt über diesen > zu finden.


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