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Geschrieben von Jannes am 14.01.2015 um 08:14:

  Impliziert die Tätigkeit Immobilienmakler automatisch auch die Tätigkeit der Hausverwaltung?

Hallo liebe Kollegen aus der Exekutive,

in unserem Register sieht es so aus, dass alle aktuell anmeldenden Immobilienmakler meistens auch zusätzlich die Tätigkeit "Hausverwaltung" angeben. Jetzt ist mir aufgefallen, dass bei den Alten Hasen, also Gewerbetreibenden die schon lange als Makler tätig sind, dies nicht dabei steht, aber trotzdem wird Hausverwaltung angeboten.
Wir überlegen nun, die alten Makler anzuschreiben und aufzufordern dieses Merkmal nachzutragen. Oder kann man doch sagen, der klassische Immobilienmakler bietet nun einmal Hausverwaltung an?



Geschrieben von SteBa am 14.01.2015 um 10:33:

  RE: Impliziert die Tätigkeit Immobilienmakler automatisch auch die Tätigkeit der Hausverwaltung?

Hallo,

ein Immobilienmakler muss nicht zwingend auch Hausverwalter sein und es gibt Hausverwalter, die keine Immobilienmakler sind und auch keine Erlaubnis nach § 34 c GewO benötigen, wenn die Wohnungsvermittlung nur ein unbedeutender Annex ist.

Sofern der Immobilienmakler zusätzlich eine gewerbliche Tätigkeit als Hausverwalter ausübt, sollte dies in seiner Gewerbeanzeige auch als Tätigkeit auftauchen.

Grüße

SteBa


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