Enzy 1.4.2, entwickelt von servicesites.de
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Für die Beurteilung einer gewerblichen Tätigkeit kommt es auf die Gewinnerzielungsabsicht an. Eine gewerbliche Tätigkeit eines Landwirts, der für den Maschinenring tätig wird, kann erst angenommen werden, wenn die Einnahmen des Landwirts aus dem Einsatz seiner Maschinen bei anderen Landwirten nicht nur einen Gewinn bringen, sondern auch ein Drittel der Gesamteinnahmen des betreffenden Landwirts übersteigen (36. GAT TOP 12.1).
Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald |
René Land - 17.11.2006 14:57 |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von René Land: 01.01.2007 19:55.
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