Enzy 1.4.2, entwickelt von servicesites.de
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Gewerbeanzeige erforderlich
30. GAT / TOP 3. Dies gilt auch dann, wenn z.B. ein Rechtsanwalt, der sonst nicht der Gewerbeordnung unterliegt, diese Tätigkeit ausübt.
Übt der Eigentümer des Gebäudes die Verwaltung selbst aus, liegt Verwaltung des eigenen Vermögens vor; ergo keine Gewerbeanzeige
Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald |
René Land - 16.11.2006 20:26 |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von René Land: 30.12.2006 01:49.
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