Enzy 1.4.2, entwickelt von servicesites.de
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Für die entgeltliche Besorgung von Büroarbeiten durch einen Dienstleister für einen anderen Auftraggeber ist eine Gewerbeanzeige erforderlich (GewArchiv 2003/362). Ist der Auftraggeber selbst unter der Anschrift des Büro-Service-Unternehmens nicht anzutreffen, hat er keine eigenen Geschäftsräume zur Verfügung, keinen Briefkasten und kein Firmenschild, kann Anzeige nicht gefordert werden (GewArchiv 2003, 362).
Siehe auch Adressenvermittlung.
Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald |
René Land - 15.11.2006 21:50 |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von René Land: 26.12.2006 21:06.
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